Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1975 - II C 73.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,947
BVerwG, 26.06.1975 - II C 73.73 (https://dejure.org/1975,947)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1975 - II C 73.73 (https://dejure.org/1975,947)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1975 - II C 73.73 (https://dejure.org/1975,947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 17.09.1976 - VI C 138.73

    Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung eines schwerhörigen Kindes in der

    In zwei den Beteiligten bekannten, in wesentlichen Punkten vergleichbaren Sachen hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 26. Juni 1975 - BVerwG II C 24.73 - (BVerwGE 49, 24) und - BVerwG II C 73.73 - (BVerwGE 49, 30) den Revisionen des Klägers beziehungsweise des Beigeladenen gegen Berufungsurteile stattgegeben, die wie hier vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit weitgehend gleichlautender Begründung gefällt worden sind.

    Im Urteil vom 26. Juni 1975 - BVerwG II C 73.73 - hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zudem ausgeführt, daß er in dem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG II C 138.67 - (Buchholz 238.91 Nr. 4 BhV Nr. 2) mit seinen Ausführungen zur Frage der Beihilfefähigkeit einer Kurtaxe im Rahmen von Nr. 4 Ziff. 8 BhV nicht habe ausschließen wollen, daß der Begriff der "Heilbehandlung" in dieser Vorschrift sich auch auf die Leidensfolgen und nicht nur auf das Grundleiden beziehe.

    Dieses Gutachten war die Grundlage für die Überweisungsverfügung des Staatlichen Schulamtes der Stadt ... (vgl. BVerwGE 49, 24 [29]; 49, 30 [35]).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Mit Rücksicht auf ihre Besonderheit geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch die als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassenen Beihilfevorschriften hinsichtlich ihrer Auslegung und Anwendung der revisionsgerichtlichen Prüfung in gleichem Umfang unterliegen wie revisible Rechtsnormen (vgl. Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG 2 C 56.60 - ; Beschluß vom 28. Mai 1973 - BVerwG 2 B 15.73 - ; Urteil vom 26. Juni 1975 - BVerwG 2 C 73.73 - ; BVerwGE 64, 333 [BVerwG 21.01.1982 - 2 C 46/81]).
  • BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79

    Anforderungen an eine revisionrechtliche Divergenzrüge - Beihilfefähigkeit von

    Die Beschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1975 - BVerwG 2 C 24.73 - (BVerwGE 49, 24 = DVBl. 1975, 894) und - BVerwG 2 C 73.73 - (BVerwGE 49, 30) ab.

    Soweit die Beschwerde die Abweichung des angefochtenen Beschlusses von dem Urteil vom 26. Juni 1975 - BVerwG 2 C 73.73 - (BVerwGE 49, 30) rügt, kann sie schon aus formellen Gründen nicht zur Zulassung der Revision führen.

  • BVerwG, 18.07.1988 - 2 B 99.87
    Als unbegründet erweist sich auch die Rüge, der angefochtene Beschluß weiche von den in BVerwGE 12, 87, (90) [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57]; 26, 161 (168) [BVerwG 08.02.1967 - V C 148/66]; 45, 51 (54) [BVerwG 22.02.1974 - VII C 9/71]; 49, 36 (39) [BVerwG 26.06.1975 - II C 73/73]; 53, 134 (137) [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]und 61, 164 (165) abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, wonach das berechtigte Interesse für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein könne.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 46.84

    Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen für zahnprothetische Leistungen unter

    Mit Rücksicht auf ihre Besonderheit geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch die als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassenen Beihilfevorschriften hinsichtlich ihrer Auslegung und Anwendung der revisionsgerichtlichen Prüfung in gleichem Umfang unterliegen wie revisible Rechtsnormen (vgl. Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG 2 C 56.60 - ; Beschluß vom 28. Mai 1973 - BVerwG 2 B 15.73 - ; Urteil vom 26. Juni 1975 - BVerwG 2 C 73.73 - ; BVerwGE 64, 333 [BVerwG 21.01.1982 - 2 C 46/81]).
  • BVerwG, 12.05.1977 - II C 23.73

    Unterbringung eines hörgeschädigten Kindes in einem privaten Heim -

    Der erkennende Senat hat den Begriff der heilpädagogischen Behandlung in seinem - die Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung eines schwerhörigen Kindes in einer schulvorbereitenden Einrichtung eines Taubstummeninstituts betreffenden - Urteil vom 26. Juni 1975 - BVerwG II C 24.73 - (BVerwGE 49, 24) wie folgt klargestellt (vgl. auch Urteil des Senats vom 26. Juni 1975 - BVerwG II C 73.73 - [BVerwGE 49, 30]):.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 1 B 91.87

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Feststellungsinteresse im Sinne von §

    In dem Berufungsurteil sind - in der Reihenfolge der Zitate (Bl. 9 des Berufungsurteils - zitiert: BVerwGE 26, 161 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]; 49, 36 [BVerwG 26.06.1975 - II C 73/73]; 53, 134 [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]; BVerwG DVBl. 1981, 502; BVerwGE 45, 51 und BVerwGE 61, 164 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 18/79]; das in der Beschwerdeschrift Bl. 5 weiterhin aufgeführte Urteil BVerwGE 50, 51 ist weder im Berufungsurteil zitiert noch sachlich einschlägig).
  • BVerwG, 02.09.1988 - 2 B 124.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei mehrfach begründeter

    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den in BVerwGE 12, 87 (90) [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57]; 45, 51 (54) [BVerwG 22.02.1974 - VII C 9/71]; 49, 36 (39) [BVerwG 26.06.1975 - II C 73/73]; 53, 134 (137) [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]und 61, 164 (165 f.) abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, wonach das berechtigte Interesse für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein könne.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88

    Teilstationäre heilpädagogische Betreuung für ein hör- und sprachbehindertes Kind

    Es reicht vielmehr aus, den Begriff der "Heilpädagogik", der im sozialhilferechtlichen Schrifttum nicht erläutert ist und auch in den Materialien zur Entstehungsgeschichte des § 40 Abs. 1 Nr. 2 a (Bundestagsdrucksache 7/308, Bundesratsdrucksache 743/74) nicht näher beschrieben wird, dahin zu verstehen, daß Heilpädagogik die spezialisierte Erziehung, Unterrichtung und Fürsorge von behinderten Kindern und Jugendlichen ist, insbesondere auch "die Arbeit an Mindersinnigen (und) Sinnesschwachen" (vgl. Brockhaus, Enzyklopädie, 17. Auflage 1970 - die noch nicht vollständige 19. Auflage wird diesen Fragenkreis unter dem Stichwort "Sonderpädagogik" behandeln, Stichwort: Heilerziehung, Heilpädagogik; s. a. BVerwG, Urteil vom 26.6.1975, BVerwGE 49 S. 30 - zur Beihilfefähigkeit von heilpädagogischen Maßnahmen nach Beamtenrecht - ebenfalls ohne Begriffsbestimmung).
  • BSG, 05.05.1982 - 9a/9 RV 46/81

    Anrechnung gewährter beamtenrechtlicher Pauschal-Bestattungsbeihilfe auf das

    Sie werden wie Rechtsvorschriften behandelt und gehören dementsprechend auch zum revisiblen Bundesrecht (BVerwGE 49, 30, 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht